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Kurz erklärt

Patientendaten und Arztberichte sicher senden

Gesundheitsdaten sind besonders schützenswert – rechtlich und im Alltag.

Gesundheitsdaten gehören zu den besonders schützenswerten Personendaten, und das Berufsgeheimnis nach Artikel 321 StGB kommt dazu. Zwischen Praxen und Spitälern ist HIN in der Schweiz der Standard und bleibt die richtige Wahl. Für den Weg zu Personen ohne HIN – Patientin, Anwalt, Versicherung, Angehörige – braucht es etwas, das ohne Konto auf der Gegenseite funktioniert.

Was gilt

Gesundheitsdaten sind nach dem revidierten Datenschutzgesetz besonders schützenswerte Personendaten. Für Ärztinnen, Zahnärzte, Therapeutinnen und Praxispersonal kommt das Berufsgeheimnis dazu – eine Verletzung ist ein Offizialdelikt. Ein unverschlüsselter Arztbericht per Mail ist damit nicht bloss unklug.

Das gilt auch für scheinbar Harmloses: ein Terminbestätigungs-Mail einer Onkologie sagt schon mit dem Absender etwas aus, das niemanden angeht.

HIN – und wo es aufhört

Zwischen Leistungserbringern ist HIN in der Schweiz der Standard: verschlüsselte Mail innerhalb eines geschlossenen, geprüften Kreises. Wer damit arbeitet, sollte dabei bleiben – für Zuweisungen, Berichte und den Austausch mit Spitälern ist das der eingespielte Weg.

Die Lücke liegt ausserhalb dieses Kreises. Die Patientin will ihren Bericht. Der Anwalt braucht eine Akte. Die Versicherung verlangt ein Formular. Die Tochter organisiert die Pflege für den Vater. Keine dieser Personen hat HIN, und keine wird es für einen Vorgang einrichten.

Was diese Lücke schliessen muss

Drei Dinge: Der Inhalt darf beim Anbieter nicht lesbar liegen. Die Gegenseite darf kein Konto brauchen, sonst wird es nicht genutzt. Und es muss von selbst verfallen, damit der Bericht nicht jahrelang in einem privaten Postfach liegt.

Und mit tunnl.

tunnl. schliesst genau diese Lücke. Der Bericht wird in der Praxis im Browser verschlüsselt, die Patientin öffnet einen Link und liest – ohne Konto, ohne App. Für Heikles ein Passwort dazu, das du am Schalter oder am Telefon durchgibst. Nach der Frist ist der Inhalt weg, auch bei uns. Server und Firma sind in der Schweiz, und einen Auftragsverarbeitungsvertrag gibt es druckfertig unter /avv.

Was tunnl. hier nicht kann: tunnl. ist kein Ersatz für HIN im Verkehr zwischen Leistungserbringern und keine Patientenakte. Es ist der Weg für den einzelnen Vorgang nach draussen. Ob es für deine Praxis genügt, entscheidet dein Datenschutzkonzept – und im Zweifel deine Standesorganisation.

Wie tunnl. verschlüsselt · Auftragsverarbeitungsvertrag · Was wir speichern

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